Leistungen:

  • Gerichtsgutachten

Dies ist die eigentliche Tätigkeit eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Dafür wurde er bestellt und vereidigt, als langer Arm für die Richter/innen.

  • Privatgutachten

Auch im privaten Bereich können Sachverständige notwenig sein. Hier muss der Sachverständige aber erst einmal abklopfen, ob sich sein Einsatz für den Verbraucher lohnt. Dies ist nicht immer der Fall. Klingt vielleicht befremdlich, aber Menschen sind auch nicht selten Überempfindlich. Dennoch kommt es nicht selten vor, dass die Einbeziehung eines öbuv Sachverständigen notwendig ist und hin und wieder können dadurch auch Gerichtsverfahren abgewendet werden. Hierzu sollte man dem öbuv Sachverständigen in seinen Empfehlungen ggf. den Verursacher/Handwerker zum ersten Orstermin, spätestens zum zweiten hinzuzuholen folgen. Dies kann Zeit, Nerven und Geld sparen.

  • Schiedsgutachten

Kommt selten vor und ist ein nicht einfaches Thema. Häufig bringen diese Gutachten nur noch mehr Twist. Dies sollte man sich vorher genaustens überlegen und ggf. auch unter den Parteien vereinbaren.

  • Versicherungsgutachten

Sturmschäden sind das einfachste und in der Regel beste Bespiel. Andere Schäden sind nicht selten auf fehlende Pflege und Wartung zurückzuführen. Aber hier ist immer der Einzellfall genaustens zu berücksichteigen. Versicherungen sind gut beraten für den entsprechenden Fall auch einen entsprechend für das Gewerk öbuv Sachverständige zu beauftragen.

  • Erstellung von Leistungsbeschreibungen

Nicht selten sind Architekten oder Hausverwaltungen überfordert. Keiner weis, was ist notwendig und sinnvoll und wenn man sich an Hersteller wendet ist meistens alles erforderlich, was nicht selten mit hohen Kosten in Verbindung steht. Sicherlich muss ein Sachverständiger auch alles berücksichtigen, jedoch kann er die Ausführung in der Planung bereits mit zugelassenden Materialien von unterschiedlichen Herstellern, also in gemischter Ausführung, ausschreiben, was Kosten reduzieren kann, bei bleibender Funktionstüchtigkeit. Weiter kann der Sachverständige auf Grund Erfahrungen und Kenntnisse auch entsprechende Vergabevorschläge machen, um am Ende für alle Beteiligten ein entsprechendes Ziel und Ergebnis zu erreichen. Private Bauherren sind ebenfalls gut beraten sich diesbezüglich an Sachverständige zu wenden.

  • Energieberatung 

Unabhängige Energieberatung, ohne eigenem Nutzen, außer die üblichen Kosten, kann ein enormer Vorteil sein. Nicht selten ist das Dach nicht wirklich notwendig zu sanieren und nachzudämmen, weil es altersbedingt "ganz einfach gesagt" noch nicht dran ist. Was kann man aber tun, was wirtschaftlich sinnvoll ist und ggf. auch notwendig. Auch in dieser Angelegenheit der Fragen sind öbuvS die beste Wahl in der Beratung.

  • Wärmeschutzberechnung im Bauteil

Es gibt unterschiedliche Berechungsverfahren. Nur wenige sind anerkannt und versprechen ein geringes Risiko und oft sind Berechnungen von anerkannten "Energie-Effizienz-Experten" nicht richtig. Nicht selten wird mit Materialien gerechnet welche es eigentlicht nicht gibt, oder andere Nachteile haben. Beim öbuvS ist man hier auf der sicheren Seite. Er weiß, was es auf dem Markt gibt und wie sich die unterschiedlichen Materialien bauphysikalisch miteinander verhalten.

  • Feuchteschutzberechnungen im Bauteil nach DIN 4108 (Glaserverfahren)

Der Feuchteschutz ist heute das A und O. Er ist sehr streng geknüft an den Wärmeschutz. Gerade hier werden von anerkannten "Energie-Effizienz-Experten" immer wieder enorme Fehler begangen. Dies führt nicht selten bei unwissenden Handwerkern (Innenausbauern, usw. aber auch Dachdeckern) zu technischen Mängeln, welche sich "leider" nicht selten erst auswirken, wenn die Gewährleistung lange abgelaufen ist. Am Schaden bleibt dann meist der Eigentümer hängen. Die Kosten können dann enorm sein. Hier kann der öbuvS bereits in der Planung helfen.